Vorsorge mit Dauer­grabpflege

Der Komfort und die Qualität unserer Dienstleistungen überzeugen: Die meisten unserer Kundinnen und Kunden, die sich für eine Jahrespflege entscheiden, vertrauen uns die Grabpflege anschließend dauerhaft an.
Immer mehr Menschen möchten zudem auch bezüglich ihrer Ruhestätte Vorsorge betreiben und schließen noch zu Lebzeiten einen Vertrag zur Dauergrabpflege ab.

Bei einem Dauergrabpflegevertrag handelt es sich um einen Treuhandvertrag, der in unserer Region mit der Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH (TBF) geschlossen wird.

Im Vertrag werden Ihre individuellen Wünschen zur Grabgestaltung und Grabpflege schriftlich festgehalten und bis ins Detail geregelt. Das entlastet die Angehörigen, garantiert die Umsetzung Ihrer Wünsche und schützt Sie vor späteren Kostensteigerungen.

Die Treuhandgesellschaft verwaltet die bei Vertragsabschluss eingezahlten Gelder und kontrolliert die Leistungserbringung durch unsere Friedhofsgärtnerei.

Wir beraten Sie gerne.